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Landgerichte in Heek - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Landgericht
97.9 km von Heek
Anschrift:Niederwall 71, 33602 Bielefeld
Telefon:05215490
Fax:05215491026
E-Mail:poststelle@lg-bielefeld.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 8.30-12.00 Uhr und Mo, Di 14.00-15.00 Uhr
(2)
Landgericht
103.21 km von Heek
Anschrift:Werdener Str. 1, 40227 Düsseldorf
Telefon:021183060
Fax:0211874541260
E-Mail:poststelle@lg-duesseldorf.nrw.de
(5)
Landgericht Arnsberg
104.48 km von Heek
Anschrift:Brückenplatz 7, 59821 Arnsberg
Telefon:02931861
Fax:0293186210
E-Mail:poststelle@lg-arnsberg.nrw.de
(1)
Landgericht
115.45 km von Heek
Anschrift:Hohenzollernstr. 157, 41236 Mönchengladbach
Telefon:021612760
Fax:02161276310
E-Mail:poststelle@lg-moenchengladbach.nrw.de
(3)
Landgericht
121.64 km von Heek
Anschrift:Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn
Telefon:052511260
Fax:05251126160
E-Mail:poststelle@lg-paderborn.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 7:30-16:00 Uhr, Mi, Do, Fr 7:30-15:30 Uhr
(4)
Landgericht Bückeburg
132.89 km von Heek
Anschrift:Herminenstraße 31, 31675 Bückeburg
Telefon:057222900
Fax:05722290215
E-Mail:lgbbg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(3)
Landgericht
134.19 km von Heek
Anschrift:Luxemburger Straße 101, 50939 Köln
Telefon:02214770
Fax:02214773333
E-Mail:poststelle@lg-koeln.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 8.00-16.00 Uhr, Mi, Do, Fr 8.00-15.30 Uhr
(7)
Landgericht
134.57 km von Heek
Anschrift:Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg
Telefon:04412200
Fax:04412202015
E-Mail:poststelle@lg-ol.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 7:30-15:30 Uhr, Fr 7:30-12:00 Uhr
(3)
Landgericht Aurich
151.18 km von Heek
Anschrift:Schloßplatz 3, 26603 Aurich
Telefon:04941130
Fax:04941131616
E-Mail:igaur-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(2)
Landgericht
152.71 km von Heek
Anschrift:Berliner Straße 22, 57072 Siegen
Telefon:027133730
Fax:02713373446
E-Mail:poststelle@lg-siegen.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 9:00-15:00 Uhr, Fr 9:00-14:00 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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