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Landgerichte in Heek - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Landgericht
154.26 km von Heek
Anschrift:Wilhelmstr. 21-23, 53111 Bonn
Telefon:02287020
Fax:02287021600
E-Mail:poststelle@lg-bonn.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 7:30-16:00 Uhr
(3)
Landgericht
155.68 km von Heek
Anschrift:Domsheide 16, 28195 Bremen
Telefon:042136110240
Fax:04213614964851
E-Mail:office@landgericht.bremen.de
(2)
Landgericht
165.55 km von Heek
Anschrift:Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen
Telefon:024194250
Fax:0241942580000
E-Mail:poststelle@lg-aachen.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 8:00-16:00 Uhr, Mi, Do, Fr 8:00-15:30 Uhr
(2)
Landgericht Verden (Aller)
168.48 km von Heek
Anschrift:Johanniswall 6, 27283 Verden (Aller)
Telefon:04231181
E-Mail:lgver-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(3)
Landgericht
181.51 km von Heek
Anschrift:Volgersweg 65, 30175 Hannover
Telefon:05113470
Fax:05113472772
E-Mail:poststelle@lg-h.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 9.00-12.00 Uhr und Mo, Di, Mi, Do 14.00-15.30 Uhr
(2)
Landgericht Marburg
185.97 km von Heek
Anschrift:Universitätsstraße 48, 35037 Marburg
Telefon:064212900
Fax:06421290195
E-Mail:verwaltung@lg-marburg.justiz.hessen.de
(2)
Landgericht
187.11 km von Heek
Anschrift:Frankfurter Straße 7, 34117 Kassel
Telefon:05619120
Fax:05619121010
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 8:30-12:00 und 13:30-15:00 Uhr, Fr 8:30-12:00 Uhr
(3)
Landgericht
194.21 km von Heek
Anschrift:Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim
Telefon:051219680
Fax:05121968218
E-Mail:lghi-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
(6)
Landgericht
199.31 km von Heek
Anschrift:Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz
Telefon:02611020
Fax:02611021908
E-Mail:lgko@ko.jm.rlp.de
(5)
Landgericht Gießen
202.57 km von Heek
Anschrift:Ostanlage 15, 35390 Gießen
Telefon:06419340
Fax:06419341441
E-Mail:verwaltung@lg-giessen.justiz.hessen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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