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Familiengerichte in Isselburg - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Familiengericht
47.19 km von Isselburg
Anschrift:Gerichtsstraße 24, 46236 Bottrop
Telefon:02041779970
Fax:0204177997100
E-Mail:poststelle@ag-bottrop.nrw.de
(4)
Familiengericht
48.71 km von Isselburg
Anschrift:Friedensplatz 1, 46045 Oberhausen
Telefon:020885861
Fax:02088586218
E-Mail:poststelle@ag-oberhausen.nrw.de
(9)
Familiengericht
49.21 km von Isselburg
Anschrift:Postfach 10 01 10, 47001 Duisburg
Telefon:020399280
Fax:02039928441
E-Mail:poststelle@ag-duisburg.nrw.de
(0)
Familiengericht Kempen
52.5 km von Isselburg
Anschrift:Hessenring 43, 47906 Kempen
Telefon:0215214900
Fax:02152149059
E-Mail:poststelle@ag-kempen.nrw.de
(1)
Familiengericht Essen-Borbeck
52.61 km von Isselburg
Anschrift:Marktstraße 70, 45355 Essen
Telefon:020186800
Fax:02018680250
E-Mail:poststelle@ag-essenborbeck.nrw.de
(0)
Familiengericht
53.38 km von Isselburg
Anschrift:Georgstraße 13, 45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon:020845090
Fax:02084509100
E-Mail:poststelle@ag-muelheim.nrw.de
(7)
Familiengericht
55.84 km von Isselburg
Anschrift:Nordwall 131, 47798 Krefeld
Telefon:021518470
Fax:02151847661
E-Mail:poststelle@ag-krefeld.nrw.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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