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Sozialämter in Linnich - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(21)
Sozialamt
1.26 km von Linnich
Anschrift:Rurdorfer Straße 64, 52441 Linnich
Telefon:0246299080
Fax:024629908900
E-Mail:mail@linnich.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(20)
Sozialamt des Landkreises
23.86 km von Linnich
Anschrift:Bismarckstr. 16, 52351 Düren
Telefon:02421220
Fax:02421221010900
E-Mail:mail@kreis-dueren◦de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo-Do 8.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-13.00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Linnich

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(23)
Sozialamt
8.39 km von Linnich
Anschrift:Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
Telefon:02461630
Fax:0246163362
E-Mail:info@juelich.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(12)
Sozialamt
8.5 km von Linnich
Anschrift:Grabenstraße 11, 52499 Baesweiler
Telefon:024018000
Fax:02401800117
E-Mail:info@stadt.baesweiler.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Sozialamt
9.49 km von Linnich
Anschrift:Rathausplatz 1, 41836 Hückelhoven
Telefon:0243382257
Fax:0243382265
E-Mail:info@hueckelhoven.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(4)
Sozialamt
9.5 km von Linnich
Anschrift:Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13, 52457 Aldenhoven
Telefon:02464586118
Fax:02464586222
E-Mail:gemeinde@aldenhoven.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(7)
Sozialamt
10.09 km von Linnich
Anschrift:Landstraße 4, 52445 Titz
Telefon:024639954315
Fax:024639954999
E-Mail:info@gemeinde-titz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7:30-13 Uhr und 14-16 Uhr Do 7:30-12 Uhr und 14-18 Uhr Fr 7:30-12:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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