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Gewerbeämter in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Kirchhellener Str. 21, 46236 Bottrop
Telefon:02041700
Fax:02041703280
E-Mail:stadtverwaltung@bottrop.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg
Telefon:02972980128
Fax:02972980480
E-Mail:sylvia.langer@schmallenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Do 8:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 8:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr
Anschrift:Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon:02084553200
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen
Telefon:02088252188
Fax:02088255242
E-Mail:info@oberhausen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Bigger Platz 6, 59939 Olsberg
Telefon:02962982204
Fax:02962982226
E-Mail:udo.duennebacke@olsberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Klemensstr. 10, 48127 Münster
Telefon:02514920
Fax:02514927700
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Anschrift:Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf
Telefon:02581530
Fax:02581531099
E-Mail:verwaltung@kreis-warendorf.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Do 8-16 Uhr Fr 8-14 Uhr
Anschrift:Konrad-Adenauer-Platz 9, 51465 Bergisch Gladbach
Telefon:02202140
Fax:0220214702809
E-Mail:info@bergischgladbach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Königstraße 63-65, 47051 Duisburg
Telefon:020394000
E-Mail:ordnungsamt@stadt-duisburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Bahnhofstraße 33, 59929 Brilon
Telefon:02961794215
Fax:02961794108
E-Mail:poststelle@brilon.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
31 - 40 von 99
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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