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Gewerbeämter in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten (Seite 6)

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln
Telefon:022122127751
Fax:022122128643
E-Mail:Gewerbemeldungen@stadt-koeln.de
Öffnungs­zeiten:Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung.
Anschrift:Burloer Str. 93, 46325 Borken
Telefon:02861820
Fax:0286163320
E-Mail:info@kreis-borken.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 8-12:30 Uhr und 14:30-16 Uhr
Do 8-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 1, 59969 Hallenberg
Telefon:02984303134
Fax:02984303109
E-Mail:c.kreutzmann@­stadt-hallenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12.00 Uhr sowie Mo 14:00-17:30 Uhr und Di-Do 14.00-15:30 Uhr
Anschrift:Elbestr. 7, 47800 Krefeld
Telefon:02151862890
Fax:02151861111
E-Mail:gewerbemeldestelle@krefeld.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Österstr. 1, 59964 Medebach
Telefon:029824000
Fax:02982400410
E-Mail:post@medebach.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-18 Uhr Di-Do 8:30-16 Uhr Fr 7:30-12:30 Uhr
Anschrift:Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel
Telefon:02812032658
E-Mail:gewerbe@wesel.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Telefon:02241130
Fax:02241132179
E-Mail:kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Anschrift:Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn
Telefon:052513083234
Fax:0525130883234
E-Mail:ordnungsamt@kreis-paderborn.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Servicezeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Am Abdinghof 11, 33098 Paderborn
Telefon:05251880
Fax:05251882000
E-Mail:info@paderborn.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do, Fr 8:00-12:30 Uhr und Mo 14:00-16:00, Do 14.00-18:00 Uhr
Anschrift:Lillers-Straße 8, 34431 Marsberg
Telefon:029926020
Fax:02992602202
E-Mail:info@marsberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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