Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schultheißstr. 2, 59889 Eslohe |
Telefon: | 02973800260 |
Fax: | 02973800101 |
E-Mail: | i.krusenbaum@eslohe.de |
Anschrift: | Steinstr. 27, 59872 Meschede |
Telefon: | 0291940 |
E-Mail: | post@hochsauerlandkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede |
Telefon: | 0291205298 |
Fax: | 02912055298 |
E-Mail: | post@meschede.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 59846 Sundern |
Telefon: | 0293381304 |
Fax: | 0293381321 |
E-Mail: | as.hofstetter@stadt-sundern.de |
Anschrift: | Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg |
Telefon: | 02972980128 |
Fax: | 02972980480 |
E-Mail: | sylvia.langer@schmallenberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 59909 Bestwig |
Telefon: | 029049870 |
Fax: | 02904987274 |
E-Mail: | gemeinde@bestwig.de |
Anschrift: | Bigger Platz 6, 59939 Olsberg |
Telefon: | 02962982204 |
Fax: | 02962982226 |
E-Mail: | udo.duennebacke@olsberg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Eslohe ist ein staatlich anerkannter Luftkurort im Hochsauerlandkreis und wurde erstmals 1204 urkundlich erwähnt. Ein Besuch des Maschinen- und Heimatmuseums sowie der Pfarrkirche St. Peter und Pul von 1775...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.
Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.
Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.
Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.
Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.
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