Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Lindenstr. 33-37, 41515 Grevenbroich |
Telefon: | 0218165030 |
Fax: | 021816503111 |
E-Mail: | poststelle@ag-grevenbroich.nrw.de |
Anschrift: | Seufzerallee 20, 46446 Emmerich am Rhein |
Telefon: | 028226940 |
Fax: | 0282269448 |
E-Mail: | poststelle@ag-emmerich.nrw.de |
Anschrift: | Benölkenplatz 2, 46399 Bocholt |
Telefon: | 028712950 |
Fax: | 028712951000 |
E-Mail: | poststelle@ag-bocholt.nrw.de |
Anschrift: | Schafhausener Str. 47, 52525 Heinsberg |
Telefon: | 024521090 |
Fax: | 02452109299 |
E-Mail: | poststelle@ag-heinsberg.nrw.de |
Anschrift: | Heidener Str. 3, 46325 Borken |
Telefon: | 028618990 |
Fax: | 02861899156 |
E-Mail: | poststelle@ag-borken.nrw.de |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Str. 225, 52511 Geilenkirchen |
Telefon: | 024519910 |
Fax: | 02451991270 |
E-Mail: | poststelle@ag-geilenkirchen.nrw.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Kerken am Landwehrbach liegt im niederrheinischen Tiefland. Ein Besuch des Hauses Lawaczek ist besonders lohnenswert. Zudem ist die Gemeinde regional durch ihr reges Vereinsleben bekannt.
mehrDas Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
|