Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Alte Burg 1, 58809 Neuenrade |
Telefon: | 023926930 |
Fax: | 0239269348 |
E-Mail: | post@neuenrade.de |
Anschrift: | Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid |
Telefon: | 023519666316 |
Fax: | 02351966886316 |
E-Mail: | info@maerkischer-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Widukindplatz 1, 58802 Balve |
Telefon: | 023759260 |
Fax: | 02375926160 |
E-Mail: | post@balve.de |
Anschrift: | Goethestraße 51, 58791 Werdohl |
Telefon: | 023929170 |
Fax: | 02392917238 |
E-Mail: | post@werdohl.de |
Anschrift: | Grünestraße 12, 58840 Plettenberg |
Telefon: | 023919230 |
Fax: | 02391923128 |
E-Mail: | post@plettenberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 59846 Sundern |
Telefon: | 0293381304 |
Fax: | 0293381111 |
E-Mail: | rathaus@stadt-sundern.de |
Anschrift: | Lüdenscheider Straße 22, 58762 Altena |
Telefon: | 02352209335 |
Fax: | 02352209203 |
E-Mail: | post@altena.de |
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Neuenrade im Märkischen Kreis liegt an der Hönne im Nordwesten des Sauerlandes. Bekannt ist Neuenrade vor allem für das Antwerpener Retabel in der romanischen Hallenkirche zu Neuenrade-Affeln, den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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