Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Westfälische Str. 75, 57462 Olpe |
Telefon: | 02761810 |
Fax: | 0276181343 |
E-Mail: | info@kreis-olpe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Steinstr. 27, 59872 Meschede |
Telefon: | 0291940 |
Fax: | 0291941140 |
E-Mail: | post@hochsauerlandkreis.de |
Anschrift: | Koblenzer Straße 73, 57080 Siegen |
Telefon: | 02713330 |
E-Mail: | post@siegen-wittgenstein.de |
Anschrift: | Koblenzer Str. 73, 57072 Siegen-Wittgenstein |
Telefon: | 02713331905 |
Anschrift: | Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid |
Telefon: | 0235196660 |
Fax: | 023519666866 |
E-Mail: | info@maerkischer-kreis.de |
Anschrift: | Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach |
Telefon: | 02261880 |
Fax: | 02261881033 |
E-Mail: | mail@obk.de |
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Lennestadt im Kreis Olpe liegt zwischen dem Ebbegebirge und dem Rothaargebirge an der Lenne. Der Ortsteil Elspe wurde schon im Jahr 1000 erstmals urkundlich erwähnt. Bekannt ist Lennestadt unter anderem...
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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