Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Rathaus 7, 53347 Alfter |
Telefon: | 02286484246 |
Fax: | 02286484199 |
E-Mail: | rathaus@alfter.de |
Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg |
Telefon: | 02241130 |
Fax: | 02241132179 |
E-Mail: | kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstr. 2, 53332 Bornheim |
Telefon: | 02222945161 |
Fax: | 02222945126 |
E-Mail: | info@stadt-bornheim.de |
Anschrift: | Servatiusstraße 53, 53175 Bonn |
Telefon: | 0228773333 |
E-Mail: | stadtordnungsdienst@bonn.de |
Anschrift: | Siebengebirgsring 4, 53333 Meckenheim |
Telefon: | 022259170 |
Fax: | 02225917100 |
E-Mail: | stadt.meckenheim@meckenheim.de |
Anschrift: | Rathausstraße 115, 53913 Swisttal |
Telefon: | 02255309310 |
Fax: | 02255309899 |
E-Mail: | gemeinde.swisttal@swisttal.de |
Anschrift: | Schweigelstr. 23, 53359 Rheinbach |
Telefon: | 02226917299 |
Fax: | 02226917144 |
E-Mail: | ordnungsamt@stadt-rheinbach.de |
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Alfter im Vorgebirge grenzt westlich an die Stadt Bonn. Schon 1067 hatte der Ort seine urkundliche Ersterwähnung. Das Ortsbild ist vor allem durch historische (Fachwerk-) Architektur, die St. Jakobus-Kirche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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