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Anschrift: | Rathausplatz 1, 47441 Moers |
Telefon: | 02841201635 |
Fax: | 0284120116888 |
E-Mail: | ordnung@moers.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn |
Telefon: | 02845391161 |
Fax: | 02845391100 |
E-Mail: | info@neukirchen-vluyn.de |
Anschrift: | Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort |
Telefon: | 02842912360 |
Fax: | 02842912415 |
E-Mail: | info@kamp-lintfort.de |
Anschrift: | Königstraße 63-65, 47051 Duisburg |
Telefon: | 020394000 |
E-Mail: | ordnungsamt@stadt-duisburg.de |
Anschrift: | Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt |
Telefon: | 0284596330 |
Fax: | 02845963313 |
E-Mail: | info@rheurdt.de |
Anschrift: | Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg |
Telefon: | 028431710 |
Fax: | 02843171480 |
E-Mail: | stadtverwaltung@rheinberg.de |
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Moers am unteren Niederrhein liegt im Kreis Wesel in der niederrheinischen Tiefebene und wurde im 9. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt. Attraktiv für Besucher ist Moers vor allem für das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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