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Sozialämter in Moers - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
0.76 km von Moers
Anschrift:Rathausplatz 1, 47441 Moers
Telefon:028412010
Fax:0284120116830
E-Mail:jugend@moers.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr und Di 15.00-17.00 Uhr
(8)
Sozialamt des Landkreises
24.63 km von Moers
Anschrift:Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel
Telefon:02812072373
Fax:02812074348
E-Mail:vb3@kreis-wesel.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Moers

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(14)
Sozialamt
4.11 km von Moers
Anschrift:Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn
Telefon:028453910
Fax:02845391100
E-Mail:info@neukirchen-vluyn.de
Sprechzeiten:Montags und Mittwochs nur nach Terminvereinbarung
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Di 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Do 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
(6)
Sozialamt
8.47 km von Moers
Anschrift:Moerser Straße 316, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon:028429118836
Fax:028429118841
E-Mail:info@kamp-lintfort.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Schwanenstr. 5 -7, 47049 Duisburg
Telefon:020394000
E-Mail:sozialamt@stadt-duisburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Sozialamt
11.2 km von Moers
Anschrift:Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt
Telefon:02845963351
Fax:02845963313
E-Mail:info@rheurdt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Di 14-15:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
(9)
Soziale Dienste
11.21 km von Moers
Anschrift:Orsoyer Straße 18, 47495 Rheinberg
Telefon:02843171342
Fax:028431754016
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo-Di 13.00 - 16.00 Uhr, Do 13.00 - 17.00 Uhr
Mi geschlossen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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