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Familiengerichte in Schöneberg (Westerwald) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Familiengericht Bergisch Gladbach
45.7 km von Schöneberg (Westerwald)
Anschrift:Schloßstraße 21, 51429 Bergisch Gladbach
Telefon:0220495290
Fax:022049529180
E-Mail:poststelle@ag-bergischgladbach.nrw.de
(10)
Familiengericht Mayen
45.8 km von Schöneberg (Westerwald)
Anschrift:St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen
Telefon:026514030
Fax:02651403190
E-Mail:familiengericht.mayen@ko.mjv.rlp.de
(0)
Familiengericht Meinerzhagen
48.84 km von Schöneberg (Westerwald)
Anschrift:Gerichtstraße 14, 58540 Meinerzhagen
Telefon:0235492310
Fax:02354923110
E-Mail:poststelle@ag-meinerzhagen.nrw.de
(1)
Familiengericht Wipperfürth
51.83 km von Schöneberg (Westerwald)
Anschrift:Gaulstraße 22, 51688 Wipperfürth
Telefon:0226788370
Fax:0226782061
E-Mail:poststelle@ag-wipperfuerth.nrw.de
(0)
Familiengericht Wermelskirchen
59.37 km von Schöneberg (Westerwald)
Anschrift:Brückenweg 2-4, 42929 Wermelskirchen
Telefon:021967120
Fax:02196712160
E-Mail:Kontaktformular auf Website
(1)
Familiengericht Lennestadt
60.31 km von Schöneberg (Westerwald)
Anschrift:Kölner Str. 104, 57368 Lennestadt
Telefon:0272192420
Fax:02721924230
E-Mail:poststelle@ag-lennestadt.nrw.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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