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Familiengerichte in Bad Dürkheim (Landkreis) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(11)
Familiengericht Bad Kreuznach Außenstelle
48.41 km von Bad Dürkheim (Landkreis)
Anschrift:Hofgartenstraße 2, 55545 Bad Kreuznach
Telefon:06717080
Fax:0671708272
E-Mail:agkh@ko.mjv.rlp.de
(0)
Familiengericht Bruchsal
48.65 km von Bad Dürkheim (Landkreis)
Anschrift:Schoenbornstraße 18, 76646 Bruchsal
Telefon:07251740
Fax:07251742835
E-Mail:poststelle@agbruchsal.justiz.bwl.de
(0)
Familiengericht
52.77 km von Bad Dürkheim (Landkreis)
Anschrift:Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe
Telefon:07219260
Fax:07219266647
E-Mail:poststelle@agkarlsruhe.justiz.bwl.de
(7)
Familiengericht Groß-Gerau
54.89 km von Bad Dürkheim (Landkreis)
Anschrift:Europaring 11-13, 64521 Groß-Gerau
Telefon:0615217002
Fax:0615253536
E-Mail:redaktion@ag-grossgerau.justiz.hessen.de
(0)
Familiengericht Karlsruhe-Durlach
56.29 km von Bad Dürkheim (Landkreis)
Anschrift:Karlsburgstraße 10, 76227 Karlsruhe
Telefon:07219940
Fax:07219941880
E-Mail:poststelle@agkarlsruhe-durlach.justiz.bwl.de
(16)
Familiengericht Darmstadt
57.57 km von Bad Dürkheim (Landkreis)
Anschrift:Mathildenplatz 15 , 64283 Darmstadt
Telefon:061519920
Fax:061519925050
E-Mail:verwaltung@ag-darmstadt.justiz.hessen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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