Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim |
Telefon: | 0671371125 |
Fax: | 0671371802 |
E-Mail: | post@vg-ruedesheim.de |
Anschrift: | Industriestr. 38, 55543 Bad Kreuznach |
Telefon: | 06718031300 |
Fax: | 06718031396 |
E-Mail: | post@kreis-badkreuznach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim |
Telefon: | 06751810 |
Fax: | 06751811050 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Brückes 2 - 8, 55545 Bad Kreuznach |
Telefon: | 06718000 |
Fax: | 0671800345 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bad-kreuznach.de |
Anschrift: | Rheingrafenstraße 11, 55543 Bad Kreuznach |
Telefon: | 06708610432 |
Fax: | 06708610600 |
E-Mail: | ordnungsamt@vgvkh.de |
Anschrift: | Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim |
Telefon: | 0670492917131216 |
Fax: | 0670492945 |
E-Mail: | rathaus@vg-ls.de |
Anschrift: | Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen am Rhein |
Telefon: | 06721304253 |
Fax: | 06721304244 |
E-Mail: | verwaltung@vgrn.de |
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Im Jahr 1127 wurde der Ort Argenschwang im Hunsrück erstmals urkundlich genannt. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählt unzweifelhaft die Burg Argenschwang, welche im 12. Jahrhundert errichtet wurde.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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