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Anschrift: | Weinstr. 46, 76887 Bad Bergzabern |
Telefon: | 0634393710 |
Fax: | 06343937160 |
E-Mail: | agbza@zw.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim |
Telefon: | 06212920 |
Fax: | 06212922876 |
E-Mail: | poststelle@agmannheim.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe |
Telefon: | 07219260 |
Fax: | 07219266647 |
E-Mail: | poststelle@agkarlsruhe.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Bergstr. 3, 69168 Wiesloch |
Telefon: | 062225840 |
Fax: | 06222584170 |
E-Mail: | poststelle@agwiesloch.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 33, 67227 Frankenthal |
Telefon: | 06233800 |
Fax: | 0623380231 |
E-Mail: | agft@zw.jm.rlp.de |
Anschrift: | Karlsburgstr. 10, 76227 Karlsruhe |
Telefon: | 07219940 |
Fax: | 07219941880 |
E-Mail: | poststelle@agkarlsruhe-durlach.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Vangerowstr 18, 69115 Heidelberg |
Telefon: | 06221590 |
Fax: | 06221591350 |
E-Mail: | poststelle@agheidelberg.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Tiefenthaler Str. 8, 67269 Grünstadt |
Telefon: | 0635993510 |
Fax: | 06359935110 |
E-Mail: | aggru@zw.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Sternengasse 26, 76275 Ettlingen |
Telefon: | 072435080 |
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Anschrift: | Obere Kirchgasse 9, 75015 Bretten |
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Weingarten in der Pfalz liegt zwischen Speyer und Landau in der Pfalz. Seine urkundliche Ersterwähnung fand Weingarten bereits im Jahre 771. Das historische Rathaus und die Kirchen laden zum Besuch ein.
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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