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Jugendämter in Schellweiler - Öffnungszeiten

Info zu Jugendamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(38)
Jugendamt des Landkreises
2.86 km von Schellweiler
Anschrift:Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel
Telefon:063814240
Fax:06381424440
E-Mail:buergerbuero@kv-kus.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schellweiler

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(62)
Jugendamt Landkreis St. Wendel
17.28 km von Schellweiler
Anschrift:Mommstraße 23, 66606 Sankt Wendel
Telefon:068518015101
Fax:068518015190
E-Mail:info@lkwnd.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(23)
Jugendamt
21.71 km von Schellweiler
Anschrift:Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein
Telefon:0678164530
Fax:0678164445
E-Mail:stadtverwaltung@idar-oberstein.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(18)
Jugendamt des Landkreises
22.13 km von Schellweiler
Anschrift:Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld
Telefon:0678215200
Fax:067821555200
E-Mail:info@landkreis-birkenfeld.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(64)
Jugendamt des Landkreises
22.22 km von Schellweiler
Anschrift:Am Forum 1, 66424 Homburg
Telefon:068411040
Fax:06841104200
E-Mail:info@saarpfalz-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr und 131-15 Uhr
(41)
Kreisjugendamt des Landkreises
24.67 km von Schellweiler
Anschrift:Saarbrücker Str. 1, 66538 Neunkirchen
Telefon:068249067300
Fax:068249067239
E-Mail:info@landkreis-neunkirchen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.

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