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Gewerbeämter in Schellweiler - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel
Telefon:063814240
Fax:06381424440
E-Mail:buergerbuero@kv-kus.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schellweiler

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Gewerbeamt Freisen
10.64 km von Schellweiler
Anschrift:Schulstr. 60, 66629 Freisen
Telefon:068559720
Fax:068559777
E-Mail:rathaus@freisen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-17:30 Uhr
(5)
Gewerbeamt
11.22 km von Schellweiler
Anschrift:Rathausplatz 1, 66606 Sankt Wendel
Telefon:068518090
Fax:068518092199
E-Mail:info@sankt-wendel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7:30-12:30 Uhr und 13-16 Uhr
Do 7:30-12:30 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(9)
Kreisordnungsamt, Abt. Gewerbeangelegenheiten
17.28 km von Schellweiler
Anschrift:Tritschlerstraße 5, 66606 Sankt Wendel
Telefon:068518012800
Fax:068518012872
E-Mail:info@lkwnd.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(8)
Gewerbeamt
19.62 km von Schellweiler
Anschrift:An der Burg, 66625 Nohfelden
Telefon:06852885111
Fax:06852885125
E-Mail:info@nohfelden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 13:30-15 Uhr
(7)
Amt für Gewerbewesen des Landkreises
20.77 km von Schellweiler
Anschrift:Wilhelm-Heinrich-Straße 36, 66564 Ottweiler
Telefon:068249060
Fax:068249061288
E-Mail:info@landkreis-neunkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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