Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Sant` -Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim |
Telefon: | 0613349010 |
Fax: | 061334901201 |
E-Mail: | verbandsgemeinde@vg-rhein-selz.de |
Anschrift: | Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein |
Telefon: | 061327873200 |
Fax: | 061327871122 |
E-Mail: | kreisverwaltung@mainz-bingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 26, 67575 Eich |
Telefon: | 06246690 |
Fax: | 062466969 |
E-Mail: | poststelle@vg-eich.de |
Anschrift: | Am Schneller 3, 67574 Osthofen |
Telefon: | 0624259080 |
Fax: | 062425908198 |
E-Mail: | post@vg-wonnegau.de |
Anschrift: | Wormser Straße 23, 67593 Westhofen |
Telefon: | 0624459080 |
Fax: | 062445908198 |
E-Mail: | post@vg-wonnegau.de |
Anschrift: | Amtsstraße 19, 59073 Hamm |
Telefon: | 02381170 |
Fax: | 02381172971 |
E-Mail: | info@stadt.hamm.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 64584 Biebesheim am Rhein |
Telefon: | 0625880654 |
Fax: | 0625880619 |
E-Mail: | info@biebesheim.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Weinbaugemeinde Eimsheim liegt im Landkreis Mainz-Bingen. Nicht nur das idyllische Ortsbild, sondern auch der Weinbau machen Eimsheim zu einem beliebten Ausflugsziel für Besucher.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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