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Anschrift: | Am Kurpark 12, 65307 Bad Schwalbach |
Telefon: | 0612470690 |
Fax: | 06124706957 |
E-Mail: | verwaltung@ag-badschwalbach.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Hardtgasse 6, 67547 Worms |
Telefon: | 062419050 |
Fax: | 06241905450 |
E-Mail: | nachlassgericht.worms@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Mathildenplatz 15 , 64283 Darmstadt |
Telefon: | 061519920 |
Fax: | 061519925050 |
E-Mail: | verwaltung@ag-darmstadt.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Zuckschwerdtstr. 58, 65929 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06913670 |
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Anschrift: | Zimmerstr. 29, 63225 Langen |
Telefon: | 0610359102 |
Fax: | 0610327307 |
E-Mail: | verwaltung@ag-langen.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Gerichtsstr. 1, 65510 Idstein |
Telefon: | 0612693650 |
Fax: | 06126936565 |
E-Mail: | redaktion@ag-idstein.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Gerichtstr. 2/Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus |
Telefon: | 0617429030 |
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Anschrift: | Tiefenthaler Str. 8, 67269 Grünstadt |
Telefon: | 0635993510 |
Fax: | 06359935110 |
E-Mail: | aggru@zw.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Wilhelmstr. 26, 64625 Bensheim |
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Nieder-Olm im Landkreis Mainz-Bingen ist ein Mittelzentrum an der Selz im Mainzer Becken und ist gegliedert in Nieder-Olm und Goldberg. 899 wurde Nieder-Olm erstmals urkundlich erwähnt. Zahlreiche...
mehrDas Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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