Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße |
Telefon: | 063218550 |
Fax: | 063218551280 |
E-Mail: | info@neustadt.eu |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht |
Telefon: | 063251810 |
Fax: | 06325181200 |
E-Mail: | info@vg-lambrecht.de |
Anschrift: | Am Bahnhof 5, 67146 Deidesheim |
Telefon: | 06326977211 |
Fax: | 06326977100 |
E-Mail: | baktash.mohammad@vg-deidesheim.rlp.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 67454 Haßloch |
Telefon: | 06324935360 |
Fax: | 06324935301 |
Anschrift: | Poststraße 23, 67480 Edenkoben |
Telefon: | 06323959120 |
Fax: | 06323959299 |
E-Mail: | info@vg-edenkoben.de |
Anschrift: | Weinstraße 16, 67157 Wachenheim an der Weinstraße |
Telefon: | 0632295800 |
Fax: | 063229580199 |
E-Mail: | info@vg-wachenheim.de |
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Neustadt an der Weinstraße ist ein Zentrum der deutschen Weinindustrie und somit auch sehr bekannt für das Deutsche Weinlesefest. Am Rande des Pfälzerwaldes gelegen, liegt die Stadt am Speyerbach und am...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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