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Das Betreuungsgericht, bis 2009 noch als Vormundschaftsgericht bekannt, befasst sich mit den Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger. Es agiert primär entsprechend dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Betreuungsgericht bestellt beispielsweise Betreuer und befasst sich mit Betreuungs- sowie Unterbringungsverfahren.
Top 3 der häufigsten Fragen aus den Betreuungsgericht-FAQ |
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Neuwied im Landkreis Neuwied liegt an der Wied, ca. 10km nordwestlich von Koblenz am rechten Rheinufer und wurde 1653 gegründet. Neuwied ist gegliedert in die Innenstadt, Altwied, Block, Engers...
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Betreuungsgerichte befassen sich als Abteilungen der Amtsgerichte mit Angelegenheiten der Unterbringung und Betreuung von volljährigen Personen.
Das Betreuungsgericht trug bis 2009 den Namen Vormundschaftsgericht. Als solches war das Betreuungsgericht ebenfalls für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger zuständig, aber auch für die Angelegenheiten Minderjähriger.
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde 2008 erlassen und trat als Bundesgesetz 2009 in Kraft. Inhalte sind u. a. die Einführung des Großen Familiengerichts sowie Richtlinien zu Streitschlichtungen für Scheidungsfolgesachen.
Wenn das Gericht zugunsten einer Betreuungsanordnung entscheidet, wird normalerweise ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Betreuungsverfahrens ist die Bestellung eines Betreuers.
Das Bestellen eines Betreuers fällt in den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts. Die Auswahl des Betreuers erfolgt entsprechend einer Rangfolge der möglichen Betreuer.