Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Hardtgasse 6, 67547 Worms |
Telefon: | 062419050 |
Fax: | 06241905450 |
E-Mail: | familiengericht.worms@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Bürstädter Str. 1, 68623 Lampertheim |
Telefon: | 0620618080 |
Fax: | 062061808130 |
E-Mail: | redaktion@ag-lampertheim.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden |
Telefon: | 072216850 |
Fax: | 07221685292 |
E-Mail: | poststelle@agbaden-baden.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Schlossgasse 32, 55232 Alzey |
Telefon: | 0673195200 |
Fax: | 06731952020 |
E-Mail: | familiengericht.alzey@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Hauptstraße 44, 76593 Gernsbach |
Telefon: | 0722499570 |
Fax: | 07224995710 |
E-Mail: | poststelle@aggernsbach.justiz.bwl.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Dernbach im Pfälzerwald liegt im Landkreis Südliche Weinstraße. Ein Besuch der früheren Burg Scharfeneck ist sehr lohnenswert. Mehrmals gewann Dernbach den Landeswettbewerb „Unser Dorf soll schöner...
mehrDas Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.
Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.
Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.
|