Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier |
Telefon: | 0651715224 |
Fax: | 0651715200 |
E-Mail: | info@trier-saarburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig |
Telefon: | 0686180300 |
Fax: | 0686180319 |
E-Mail: | strassenverkehr@merzig-wadern.de |
Anschrift: | Thyrsusstr. 17-19, 54292 Trier |
Telefon: | 06517180 |
Fax: | 06517182368 |
Anschrift: | Kaiser-Friedrich-Ring 33, 66740 Saarlouis |
Telefon: | 06831444410 |
E-Mail: | amt81-bv@kreis-saarlouis.de |
Anschrift: | Trierer Str. 1, 54634 Bitburg |
Telefon: | 06561150 |
Fax: | 06561151012 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Tritschlerstr. 5, 66606 St. Wendel |
Telefon: | 068518010 |
Fax: | 068518012890 |
E-Mail: | info@lkwnd.de |
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Unweit der Grenze zu Luxemburg, im Saargau liegt die Ortsgemeinde Merzkirchen. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten von Merzkirchen zählen die St. Celsus und Ignatius-Kirche, die Martinskirche und der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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