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Polizei Saarland (Seite 3)

Info zu Polizei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Völklinger Str. 14, 66346 Püttlingen
Telefon:068986052
Fax:0689864360
Anschrift:Schloßstr. 13, 66640 Namborn-Hofeld
Telefon:06857900313
Fax:0685790031
Anschrift:Engelstraße 20, 66793 Saarwellingen
Telefon:0683892447
Fax:0683892449
Anschrift:Rathausplatz 1, 66809 Nalbach
Telefon:068382978
Fax:068388659263
Anschrift:Karcherstr. 5, 66111 Saarbrücken
Telefon:06819620
Fax:06819622204
Anschrift:Karcherstr. 5, 66111 Saarbrücken
Telefon:06819321233
Fax:06819321205
Anschrift:Schulze-Delitzsch-Straße 4, 66450 Bexbach
Telefon:068269207
Anschrift:Heinrich-Barth-Str. 2, 66115 Saarbrücken
Telefon:068197150
Fax:06819715205
Anschrift:Hermann- Löns- Straße 9, 66687 Wadern
Telefon:0686180275
Anschrift:Mainzer Straße 134-136, 66121 Saarbrücken
Telefon:06819622133
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Polizei

Die Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.

Polizeiliche Aufgaben

Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.

Polizeidienststellen

Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.

Strafverfolgung

Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.

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