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Polizei Saarland (Seite 5)

Info zu Polizei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hauptstr. 12, 66459 Kirkel-Limbach
Telefon:0684181427
Anschrift:Trierer Str. 43, 66625 Nohfelden
Telefon:068529090
Fax:06852909205
Anschrift:Mannesmannstraße 2, 66359 Bous
Telefon:068349250
Fax:06834925205
Anschrift:Honzrather Str. 86, 66701 Beckingen
Telefon:0683593666
Fax:0683593668
Anschrift:Lindenstraße 101, 66787 Wadgassen
Telefon:06834944148
Fax:06834944149
Anschrift:Alte Brauereistraße 3, 66740 Saarlouis
Telefon:068319010
Fax:06831901105
E-Mail:pbi-saarlouis@slpol.de
Anschrift:Rathausstraße 1, 66763 Dillingen
Telefon:068319770
Anschrift:Kirchenweg 2, 66709 Weiskirchen
Telefon:06876257
Anschrift:Reihersberg 3, 66701 Beckingen
Telefon:0683593383
Fax:0683593385
E-Mail:wst-saarland@t-online.de
Anschrift:Rathausplatz, 66798 Wallerfangen
Telefon:068319010
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Polizei

Die Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.

Polizeiliche Aufgaben

Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.

Polizeidienststellen

Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.

Strafverfolgung

Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.

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