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Betreuungsgerichte in Saarbrücken - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Betreuungsgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Betreuungsgericht Merzig
34.46 km von Saarbrücken
Anschrift:Wilhelmstraße 2, 66663 Merzig
Telefon:06861703200
Fax:06861703229
E-Mail:poststelle@agmzg.justiz.saarland.de
(11)
Betreuungsgericht Kusel
44.34 km von Saarbrücken
Anschrift:Trierer Straße 71, 66869 Kusel
Telefon:063819140
Fax:06381914200
E-Mail:agkus@zw.mjv.rlp.de
(0)
Betreuungsgericht Hermeskeil
46.64 km von Saarbrücken
Anschrift:Trierer Straße 43, 54411 Hermeskeil
Telefon:0650391490
Fax:06503914925
E-Mail:agher@ko.mjv.rlp.de
(0)
Betreuungsgericht Saarburg
52.61 km von Saarbrücken
Anschrift:Graf-Siegfried-Str. 56, 54439 Saarburg
Telefon:0658191490
Fax:06581914940
E-Mail:agsaa@ko.mjv.rlp.de
(0)
Betreuungsgericht Idar Oberstein
56.84 km von Saarbrücken
Anschrift:Mainzer Str. 180, 55743 Idar-Oberstein
Telefon:0678150120
Fax:06781501210
E-Mail:agio@ko.mjv.rlp.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Betreuungsgericht

Betreuungsgerichte befassen sich als Abteilungen der Amtsgerichte mit Angelegenheiten der Unterbringung und Betreuung von volljährigen Personen.

Früheres Vormundschaftsgericht

Das Betreuungsgericht trug bis 2009 den Namen Vormundschaftsgericht. Als solches war das Betreuungsgericht ebenfalls für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger zuständig, aber auch für die Angelegenheiten Minderjähriger.

FamFG

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde 2008 erlassen und trat als Bundesgesetz 2009 in Kraft. Inhalte sind u. a. die Einführung des Großen Familiengerichts sowie Richtlinien zu Streitschlichtungen für Scheidungsfolgesachen.

Betreuungsverfahren

Wenn das Gericht zugunsten einer Betreuungsanordnung entscheidet, wird normalerweise ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Betreuungsverfahrens ist die Bestellung eines Betreuers.

Betreuerbestellung

Das Bestellen eines Betreuers fällt in den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts. Die Auswahl des Betreuers erfolgt entsprechend einer Rangfolge der möglichen Betreuer.

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