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Landgerichte in Am Großen Bruch - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(10)
Landgericht Leipzig
120.4 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Harkortstr. 9, 04107 Leipzig
Telefon:034121410
Fax:03412141200
E-Mail:verwaltung-lgl@lgl.justiz.sachsen.de
(9)
Landgericht
121.08 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Domplatz 37, 99084 Erfurt
Telefon:03613775535
Fax:03613775800
E-Mail:poststelle@lgef.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 8.00-15.00 Uhr, Fr 8.00-13.00 Uhr
(2)
Landgericht
137.32 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Frankfurter Straße 7, 34117 Kassel
Telefon:05619120
Fax:05619121010
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 8:30-12:00 und 13:30-15:00 Uhr, Fr 8:30-12:00 Uhr
(2)
Landgericht Lüneburg
139.21 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Am Markt 7, 21335 Lüneburg
Telefon:041312021
Fax:04131202455
E-Mail:lglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(1)
Landgericht Potsdam
139.24 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Jägerstr. 22, 14469 Potsdam
Telefon:033128860
Fax:033120171559
E-Mail:verwaltung@lgp.brandenburg.de
(4)
Landgericht Bückeburg
140.28 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Herminenstraße 31, 31675 Bückeburg
Telefon:057222900
Fax:05722290215
E-Mail:lgbbg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(6)
Landgericht
148.98 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Rudolf- Diener-Str . 2, 07545 Gera
Telefon:03658340
Fax:03658341000
E-Mail:posstelle@lgg.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 9:00-12:00 Uhr
(1)
Landgericht Neuruppin
150.02 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Feldmannstr. 1, 16816 Neuruppin
Telefon:033915150
Fax:03391515444
E-Mail:verwaltung@lgnp.brandenburg.de
(2)
Landgericht Verden (Aller)
157.25 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Johanniswall 6, 27283 Verden (Aller)
Telefon:04231181
E-Mail:lgver-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(5)
Landgericht Zivilgerichtsbarkeit 1. Instanz
158.9 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin
Telefon:030901880
Fax:03090188518
11 - 20 von 65
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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