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Landgerichte in Am Großen Bruch - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 4)

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Landgericht
190.21 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Domsheide 16, 28195 Bremen
Telefon:042136110240
Fax:04213614964851
E-Mail:office@landgericht.bremen.de
(4)
Landgericht Fulda
194.9 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Am Rosengarten 4, 36037 Fulda
Telefon:066192402
Fax:06619242100
E-Mail:verwaltung@lg-fulda.justiz.hessen.de
(2)
Landgericht Coburg
201.48 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Ketschendorfer Straße 1, 96450 Coburg
Telefon:095618780
Fax:095618781900
(2)
Landgericht
202.93 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck
Telefon:04513710
Fax:04513711519
E-Mail:verwaltung@lg-luebeck.landsh.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 8.00-15.00 Uhr, Fr 8.00-13.00 Uhr
(6)
Landgericht Stade
203.08 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade
Telefon:041411071
Fax:04141107429
E-Mail:lgstd-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(2)
Landgericht Marburg
213.25 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Universitätsstraße 48, 35037 Marburg
Telefon:064212900
Fax:06421290195
E-Mail:verwaltung@lg-marburg.justiz.hessen.de
(7)
Landgericht Dresden
216.21 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Lothringer Str. 1, 01069 Dresden
Telefon:03514460
Fax:03514464070
E-Mail:verwaltung-lgdd@lgdd.justiz.sachsen.de
(3)
Landgericht Neubrandenburg
221.2 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Friedrich-Engels-Ring 15-18, 17034 Neubrandenburg
Telefon:039554440
Fax:03955444425
E-Mail:verwaltung@lg-neubrandenburg.mv-justiz.de
(7)
Landgericht
227.1 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg
Telefon:04412200
Fax:04412202015
E-Mail:poststelle@lg-ol.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 7:30-15:30 Uhr, Fr 7:30-12:00 Uhr
(1)
Landgericht Itzehoe
231.45 km von Am Großen Bruch
Anschrift:Theodor-Heuss-Platz 3, 25524 Itzehoe
Telefon:04821660
Fax:04821661071
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Landgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Landgericht in Am Großen Bruch? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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