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Gewerbeämter in Sachsen-Anhalt - Öffnungszeiten (Seite 7)

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Marktplatz 3, 39307 Genthin
Telefon:03933876220
Fax:03933876140
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-genthin.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Markt 1, 06268 Querfurt
Telefon:03477160134
Fax:03477160152
E-Mail:info@querfurt.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Markt 1, 06246 Bad Lauchstädt
Telefon:03463674818
Fax:05
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-bad-lauchstaedt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Lange Straße 18, 06184 Kabelsketal
Telefon:03460533156
Fax:03460533249
E-Mail:baumschutz@kabelsketal.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Karl–Liebknecht–Str. 10, 39319 Jerichow
Telefon:03934392717
Fax:03934392730
E-Mail:post@stadt-jerichow.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvergabe
Anschrift:Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon:034918060
Fax:034918061590
E-Mail:ordnungsamt@landkreis-wittenberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Schulstraße 18, 06258 Schkopau
Telefon:034617303425
Fax:03461730355425
E-Mail:info@gemeinde-schkopau.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 u 13.00-18.00 Uhr
Do 9.00-12.00 u 13.00-16.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Anschrift:Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon:034914210
Fax:0349142191046
E-Mail:gewerbe@wittenberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rudolf-Breitscheid-Str. 3, 39638 Gardelegen
Telefon:03907716140
Fax:03907716111
E-Mail:ordnungsamt@gardelegen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Di 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Do 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Anschrift:Am Markt 11, 38835 Osterwieck
Telefon:039421793304
Fax:039421793788
E-Mail:info@stadt-osterwieck.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9.00-12.00 Uhr
Di 9.00-12.00 u 13.00-18.00 Uhr
Do 9.00-12.00 u 13.00-15.30 Uhr
Fr 9-11 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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