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Landgerichte in Allrode - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 5)

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Landgericht
219.4 km von Allrode
Anschrift:Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
Telefon:040428280
Fax:040428434318
E-Mail:poststelle@lg.justiz.hamburg.de
(1)
Landgericht Würzburg
221.89 km von Allrode
Anschrift:Ottostraße 5, 97070 Würzburg
Telefon:09313810
Fax:0931381705
E-Mail:poststelle@lg-wue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 8:00-12:00 Uhr
(8)
Landgericht Hanau
223.78 km von Allrode
Anschrift:Nußallee 17, 63450 Hanau
Telefon:061812970
Fax:06181297203
(2)
Landgericht
223.92 km von Allrode
Anschrift:Berliner Straße 22, 57072 Siegen
Telefon:027133730
Fax:02713373446
E-Mail:poststelle@lg-siegen.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 9:00-15:00 Uhr, Fr 9:00-14:00 Uhr
(2)
Landgericht Aschaffenburg
228.05 km von Allrode
Anschrift:Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg
Telefon:060213980
Fax:060213983000
E-Mail:poststelle@lg-ab.bayern.de
(5)
Landgericht
235.69 km von Allrode
Anschrift:Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon:069136701
Fax:06913676050
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 6.00-19.00 Uhr
(5)
Landgericht Weiden i.d.OPf.
237.28 km von Allrode
Anschrift:Ledererstraße 9, 92637 Weiden i.d.OPf.
Telefon:096130000
Fax:09613000492
(6)
Landgericht Stade
237.74 km von Allrode
Anschrift:Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade
Telefon:041411071
Fax:04141107429
E-Mail:lgstd-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(2)
Landgericht
245.46 km von Allrode
Anschrift:Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck
Telefon:04513710
Fax:04513711519
E-Mail:verwaltung@lg-luebeck.landsh.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 8.00-15.00 Uhr, Fr 8.00-13.00 Uhr
(5)
Landgericht Nürnberg-Fürth
246.89 km von Allrode
Anschrift:Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg
Telefon:091132101
Fax:09113212878
E-Mail:poststelle@lg.nfue.bayern.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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