Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 9, 39288 Burg |
Telefon: | 039219495000 |
Fax: | 039219495599 |
E-Mail: | sozialamt@lkjl.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mühlentor 15 a, 14793 Ziesar |
Telefon: | 0338306540 |
Fax: | 033830282 |
E-Mail: | amt@ziesar.de |
Anschrift: | August-Bebel-Str. 10, 14789 Wusterwitz |
Telefon: | 0338396690 |
Fax: | 03383966931 |
E-Mail: | bauleitplanung@amt-wusterwitz.de |
Anschrift: | Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg |
Telefon: | 03384979843 |
Fax: | 03384979855 |
E-Mail: | gemeinde@wiesenburgmark.de |
Anschrift: | Wiesenburger Straße 6, 14806 Bad Belzig |
Telefon: | 03384194201 |
Fax: | 03384194131 |
E-Mail: | buergerbuero@stadt-belzig.de |
Anschrift: | Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel |
Telefon: | 03381580 |
Fax: | 03381585084 |
E-Mail: | sozialamt@stadt-brandenburg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Reesdorf im Fläming befindet sich ca. 18 km südlich von Genthin. Der ländliche Ort ist besonders attraktiv für Erholung Suchende. Reesdorf ist ein Ortsteil von Möckern.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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