Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Domstr. 4, 06217 Merseburg |
Telefon: | 03461401315 |
Fax: | 03461401352 |
E-Mail: | sozialamt@saalekreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Südpromenade 30, 06128 Halle |
Telefon: | 03452215417 |
Fax: | 03452215404 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch |
Telefon: | 034217580 |
Fax: | 03421758851310 |
E-Mail: | info@lra-nordsachsen.de |
Anschrift: | Am Flugplatz 1, 06366 Köthen |
Telefon: | 03496601301 |
E-Mail: | post@anhalt-bitterfeld.de |
Anschrift: | Dübener Straße 1, 04509 Krostitz |
Telefon: | 0342957500 |
Fax: | 03429575030 |
E-Mail: | info@krostitz.com |
Anschrift: | Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau |
Telefon: | 03402042133 |
Fax: | 03402042692033 |
E-Mail: | buergeramt@dessau-rosslau.de |
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Niemberg wurde im Jahre 966 erstmals urkundlich genannt. Der Landsberger Ortsteil ist nur ca. 12 km nordöstlich von Halle gelegen. Nicht nur der alte Steinbruch, auch zahlreiche Geschichtsdenkmale...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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