Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld |
Telefon: | 035248834104 |
Fax: | 035248834128 |
E-Mail: | sekretariat@gemeinde-schoenfeld.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Altmarkt 1, 01990 Ortrand |
Telefon: | 035755605213 |
Fax: | 035755605230 |
E-Mail: | post@amt-ortrand.de |
Anschrift: | Kamenzer Straße 25, 01561 Thiendorf |
Telefon: | 03524884015 |
Fax: | 03524884020 |
Anschrift: | Großenhainer Str. 25, 04932 Gröden |
Telefon: | 03534376228 |
Fax: | 035343512 |
E-Mail: | info@amt-schradenland.de |
Anschrift: | Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain |
Telefon: | 03522304221 |
Fax: | 0352230429221 |
E-Mail: | stadtverwaltung@grossenhain.de |
Anschrift: | Am Bahndamm 3, 01561 Ebersbach |
Telefon: | 03520895521 |
E-Mail: | domsgen@gemeinde-ebersbach.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Am Rand der Großenhainer Pflege, unweit des Westlausitzer Berglandes befindet sich Weißig am Raschütz. Sehenswert sind insbesondere die Dorfkirche aus dem 13.-14. Jahrhundert und das klassizistische...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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