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Ordnungsämter in Sachsen - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Hauptstraße 99, 09661 Rossau
Telefon:03727984152
Fax:03727984159
E-Mail:post@gemeinde-rossau.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-11:30 Uhr und 13-15:30 Uhr
Di+Do 9-11:30 Uhr und 13-17:30 Uhr
Mi 9-11:30 Uhr
Anschrift:Karl-Marx-Straße 32, 04746 Hartha
Telefon:03432852137
Fax:03432852138
E-Mail:berger@hartha.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 156, 09603 Großschirma
Telefon:03732889936
Fax:03732889910
E-Mail:u.duerr@grossschirma.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 9-11:30 Uhr
Anschrift:Markt 1, 04769 Mügeln
Telefon:0343624100
Fax:03436241046
E-Mail:rathaus@stadtmuegeln.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16:30 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Fr 9-11:30 Uhr
Anschrift:Ernst-Thälmann-Heim 1, 09633 Halsbrücke
Telefon:0373130000
Fax:03731300012
E-Mail:info@halsbruecke.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Markt 1, 01662 Meißen
Telefon:03521467264
Fax:03521467289
E-Mail:ordnungsamt@stadt-meissen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 7, 01594 Hirschstein
Telefon:03526681823
Fax:03526681822
E-Mail:melanie.hammitzsch@hirschstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Markt 1, 04703 Leisnig
Telefon:03432166640
Fax:03432166665
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mi+Fr 9-12 Uhr
Do 13-15 Uhr
Anschrift:Markt 32, 09648 Mittweida
Telefon:03727967500
E-Mail:stadtverwaltung@mittweida.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13:30-16 Uhr Do 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Anschrift:Niedercrossen 45, 09306 Erlau
Telefon:0372794580
Fax:03727945820
E-Mail:info@gemeinde-erlau.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 9.00 -11.30 & 13.00-15.30 Uhr, Di 9.00 -11.30 & 13.00 - 17.30 Uhr
11 - 20 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Sachsen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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