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Anschrift: | Pestalozzistraße 40, 08459 Neukirchen/Pleiße |
Telefon: | 03762952419 |
Fax: | 03762952424 |
E-Mail: | gemeinde@neukirchen-pleisse.de |
Anschrift: | Hauptstraße 52, 08134 Langenweißbach |
Telefon: | 03760355917 |
Fax: | 03760355910 |
E-Mail: | info@gv-langenweissbach.de |
Anschrift: | Gerhart-Hauptmann-Weg 2, 08371 Glauchau |
Telefon: | 0375440221900 |
Anschrift: | Marktplatz 9, 08118 Hartenstein |
Telefon: | 03760576433 |
Fax: | 03760576420 |
E-Mail: | uwe.schoeniger@stadt-hartenstein.de |
Anschrift: | Markt 1, 08451 Crimmitschau |
Telefon: | 03762906001 |
Fax: | 03762909901 |
E-Mail: | stadt@crimmitschau.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 1, 08428 Langenbernsdorf |
Telefon: | 03761880612 |
Fax: | 03761880620 |
E-Mail: | knueppel@langenbernsdorf.de |
Anschrift: | Lörracher Platz 1, 08393 Meerane |
Telefon: | 0376454273 |
Fax: | 0376454232 |
E-Mail: | post@meerane.de |
Anschrift: | Hauptstraße 192, 09355 Gersdorf |
Telefon: | 03720391920 |
Fax: | 03720391911 |
E-Mail: | tom.popov@gemeinde-gersdorf.de |
Anschrift: | Altmarkt 41, 09337 Hohenstein-Ernstthal |
Telefon: | 03723402460 |
Fax: | 03723402109 |
E-Mail: | bauordnungsamt@hohenstein-ernstthal.de |
Anschrift: | Hofer Straße 203, 09353 Oberlungwitz |
Telefon: | 0372340512 |
Fax: | 0372340534 |
E-Mail: | stadtverwaltung@oberlungwitz.de |
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Dieser Landkreis ist im westlichen Teil des Freistaats Sachsen gelegen und ist einerseits als Landkreis mit der größten Einwohnerdichte Sachsens, andererseits als flächenmäßig kleinster Kreis bekannt...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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