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Telefon: | 040428280 |
Fax: | 040427983179 |
Anschrift: | Schädlerstraße 28, 22041 Hamburg |
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Anschrift: | Bergstraße 5-7, 25524 Itzehoe |
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E-Mail: | verwaltung@ag-itzehoe.landsh.de |
Anschrift: | Unter den Linden 23, 21255 Tostedt |
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E-Mail: | agtos-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Bäckerstraße 1, 27404 Zeven |
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E-Mail: | poststelle@ag-zev.niedersachsen.de |
Anschrift: | Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster |
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Holm ist durch seine Lage an den Holmer Sandbergen sehr attraktiv für Besucher. Das Heimatmuseum von Holm sollte besichtigt werden.
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Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.
Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.
Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.
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