ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Gerichtsvollzieher in Wingerode - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Gerichtsvollzieher Sylvester
6.5 km von Wingerode
Anschrift:Birkunger Str. 1a, 37327 Leinefelde-Worbis
Telefon:036055478216
Fax:036055479076
Sprechzeiten:Di+Do 9-10:30 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Brodhun
6.5 km von Wingerode
Anschrift:Apelstraße 1, 37339 Haynrode
Telefon:036077933190
Fax:036077933191
Sprechzeiten:Mo+Mi 9-10:30 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Grund
15.09 km von Wingerode
Anschrift:Hinter den Höfen 2, 37345 Holungen
Telefon:03607729681
Fax:03607721881
Sprechzeiten:Di+Do 8-10 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Wingerode
(0)
Gerichtsvollzieherin Kaun
13.56 km von Wingerode
Anschrift:Hinterstr. 28, 37115 Duderstadt
Telefon:055277487304
Sprechzeiten:Di 14-15 Uhr
Do 8-9 Uhr
(22)
Obergerichtsvollzieher Rhenius
22.02 km von Wingerode
Anschrift:Rockenrothsweg 3, 37242 Bad Sooden-Allendorf
Telefon:05652918575
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(17)
Obergerichtsvollzieher Kohlrautz
23.41 km von Wingerode
Anschrift:Alfred-Delp-Weg 2, 37434 Gieboldehausen
Telefon:05528200050
Sprechzeiten:Mo+Do 14-15 Uhr
(25)
Gerichtsvollzieherin Kolb
25.11 km von Wingerode
Anschrift:Postfach 07, 37285 Wehretal
Telefon:056513356362
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(15)
Gerichtsvollzieher Siehndel
25.53 km von Wingerode
Anschrift:Ratsstraße 17, 99974 Mühlhausen
Telefon:03601441556
Fax:036014039837
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr
Mi 10-11 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Wingerode? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren