Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 22, 99817 Eisenach |
Telefon: | 03691670800 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 03695617501 |
Fax: | 03695617599 |
Anschrift: | Thamsbrücker Straße 20, 99974 Mühlhausen |
Telefon: | 03601800 |
Fax: | 03601801081 |
E-Mail: | poststelle@uh-kreis.de |
Anschrift: | Mauerstr. 20, 99867 Gotha |
Telefon: | 03621214801 |
Fax: | 03621214909 |
E-Mail: | Sozial@kreis-gth.de |
Anschrift: | Schlossplatz 1, 37269 Eschwege |
Telefon: | 056513024712 |
Fax: | 056513024799 |
E-Mail: | wmk@werra-meissner-kreis.de |
Anschrift: | Herrenstr. 43, 99974 Unstruttal |
Telefon: | 036018862661 |
Fax: | 03601448116 |
E-Mail: | info@gemeinde-unstruttal.de |
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Eisenach ist das Zentrum Westthüringens, am Nordrand des Thüringer Waldes an der Hörsel gelegen. Das Wahrzeichen der Stadt ist die Wartburg, die 1067 erstmals schriftlich erwähnt wurde und seit 1999 zum...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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