Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz |
Telefon: | 03661876450 |
Fax: | 0366187677401 |
E-Mail: | info@landkreis-greiz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Gagarinstr. 99/101, 07545 Gera |
Telefon: | 03658383101 |
Fax: | 03658383105 |
E-Mail: | wohngeldbehoerde@gera.de |
Anschrift: | Schloßgasse 17, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 03669170385 |
Fax: | 03669170748 |
E-Mail: | bw@lrashk.thueringen.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 1b, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447586920 |
Fax: | 03447586917 |
E-Mail: | landratsamt@altenburgerland.de |
Anschrift: | Robert-Müller-Straße 4-8, 08056 Zwickau |
Telefon: | 037544020 |
Fax: | 0375440231900 |
E-Mail: | info@landkreis-zwickau.de |
Anschrift: | Platz der Einheit 4, 04618 Langenleuba-Niederhain |
Telefon: | 0344978100 |
Fax: | 03449781018 |
E-Mail: | info@gemeinde-langenleuba-niederhain.de |
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Schwaara ist eine Gemeinde im thüringischen Landkreis, die ca. eine Wegstunde von Gera entfernt liegt. Eine erste urkundliche Erwähnung ist auf das Jahr 1307 datiert. Sehenswert ist die aus dem 11...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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