Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen |
Telefon: | 0346737225 |
Fax: | 0346737222 |
E-Mail: | info@anderschmuecke.de |
Anschrift: | Markt 8, 99706 Sondershausen |
Telefon: | 03632741601 |
Fax: | 0363274188601 |
E-Mail: | bauverwaltung@kyffhaeuser.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 14, 06556 Artern |
Telefon: | 03466325527 |
Fax: | 03466325550 |
E-Mail: | info@artern.de |
Anschrift: | Puschkinplatz 1, 99638 Kindelbrück |
Telefon: | 03637551023 |
E-Mail: | poststelle@vg-kindelbrueck.de |
Anschrift: | Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen |
Telefon: | 03467172023 |
Fax: | 03467162063 |
E-Mail: | info@bad-frankenhausen.de |
Anschrift: | Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda |
Telefon: | 03634354638 |
Fax: | 03634354126 |
E-Mail: | bauaufsicht@lra-soemmerda.de |
Anschrift: | Markt 1, 99625 Kölleda |
Telefon: | 03635450127 |
Fax: | 03635450144 |
E-Mail: | info@koelleda.de |
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Die Stadt Heldrungen liegt im Thüringer Landkreis Kyffhäuser. Bereits im Jahr 777 erfolgte eine erste Erwähnung in einer Urkunde. 1423 wurde Heldrungen erstmals als Stadt bezeichnet und erhielt 1530 das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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