Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen |
Telefon: | 0346737214 |
Fax: | 0346737222 |
E-Mail: | info@anderschmuecke.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 14, 06556 Artern/Unstrut |
Telefon: | 03466325517 |
Fax: | 03466325550 |
E-Mail: | info@artern.de |
Anschrift: | Puschkinplatz 1, 99638 Kindelbrück |
Telefon: | 03637551016 |
Fax: | 03637551041 |
E-Mail: | poststelle@vg-kindelbrueck.de |
Anschrift: | Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen/Kyffhäuser |
Telefon: | 03467172030 |
E-Mail: | info@bad-frankenhausen.de |
Anschrift: | Marktplatz 3-4, 99610 Sömmerda |
Telefon: | 03634350121 |
Fax: | 03634350125 |
E-Mail: | mail@stadtsoemmerda.de |
Anschrift: | Markt 1, 99625 Kölleda |
Telefon: | 03635450130 |
Fax: | 03635450144 |
E-Mail: | stadtverwaltung@koelleda.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Stadt Heldrungen liegt im Thüringer Landkreis Kyffhäuser. Bereits im Jahr 777 erfolgte eine erste Erwähnung in einer Urkunde. 1423 wurde Heldrungen erstmals als Stadt bezeichnet und erhielt 1530 das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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