Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 7, 99706 Sondershausen |
Telefon: | 03632622191 |
Fax: | 03632622260 |
E-Mail: | info@sondershausen.de |
Anschrift: | Markt 8, 99706 Sondershausen |
Telefon: | 03632741175 |
Fax: | 0363274188874 |
E-Mail: | ga@kyffhaeuser.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 13a, 99718 Greußen |
Telefon: | 0363676220 |
Fax: | 03636762276 |
E-Mail: | sachbereich.ordnungsverwaltung@vgem-greussen.de |
Anschrift: | Neuendorfstr. 3, 99706 Kyffhäuserland |
Telefon: | 03467166019 |
Fax: | 03467166030 |
E-Mail: | info@kyffhaeuserland.de |
Anschrift: | Rathausstraße 2, 99713 Ebeleben |
Telefon: | 03602070039 |
Fax: | 03602070070 |
E-Mail: | r.kloeppel@ebeleben.de |
Anschrift: | Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen |
Telefon: | 03467172013 |
Fax: | 03467162063 |
E-Mail: | info@bad-frankenhausen.de |
Anschrift: | Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen |
Telefon: | 03467372132 |
Fax: | 0346737222 |
E-Mail: | info@anderschmuecke.de |
Anschrift: | Rasenweg 5, 99713 Helbedündorf |
Telefon: | 036029740865 |
Fax: | 03602983313 |
E-Mail: | info@helbeduendorf.de |
Anschrift: | Markt 14, 06556 Artern |
Telefon: | 03466325521 |
Fax: | 03466325550 |
E-Mail: | info@artern.de |
Anschrift: | Schulplatz 6, 06571 Roßleben-Wiehe |
Telefon: | 034672863500 |
Fax: | 034672863590 |
E-Mail: | ordnungsamt@rossleben-wiehe.de |
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Dieser Landkreis im Norden von Thüringen umfasst neben den Städten Artern/Unstrut, Bad Frankenhausen/Kyffhäuser, Ebeleben, Großenehrich, Roßleben, Sondershausen und Wiehe auch neun weitere Gemeinden...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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