Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof |
Telefon: | 03684228020 |
Fax: | 03684228031 |
E-Mail: | kasse@stadt-oberhof.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstrasse 4, 98544 Zella-Mehlis |
Telefon: | 03682852208 |
Fax: | 03682852400 |
E-Mail: | info@zella-mehlis.de |
Anschrift: | An der Glashütte 3, 99330 Gräfenroda |
Telefon: | 03620593325 |
Fax: | 03620593333 |
E-Mail: | info@gemeinde-geratal.de |
Anschrift: | Zum Bahnhof 59a, 98716 Geraberg |
Telefon: | 03677794346 |
Fax: | 03677794343 |
E-Mail: | vg@geratal.de |
Anschrift: | Friedrich-König-Str. 42, 98527 Suhl |
Telefon: | 03681742484 |
Fax: | 03681742689 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rathausplatz 2, 98587 Steinbach-Hallenberg |
Telefon: | 03684738027 |
Fax: | 03684738010 |
E-Mail: | stadt@steinbach-hallenberg.de |
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Die Stadt Oberhof liegt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen im Freistaat Thüringen. Die urkundliche Ersterwähnung des Ortes geht auf das Jahr 1470 zurück. Wirtschaftlich steht für Oberhof der Tourismus...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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