Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ratsstr. 25, 99974 Mühlhausen |
Telefon: | 03601452418 |
Fax: | 03601452412 |
E-Mail: | sicherheit-ordnung@muehlhausen.de |
Anschrift: | Thomas-Müntzer-Straße 14, 99974 Mühlhausen |
Telefon: | 03601801739 |
Fax: | 03601801081 |
E-Mail: | poststelle@uh-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Herrenstr. 43, 99974 Unstruttal |
Telefon: | 036018862667 |
Fax: | 03601448116 |
E-Mail: | info@gemeinde-unstruttal.de |
Anschrift: | Hauptstraße 55, 99976 Anrode OT Bickenriede |
Telefon: | 03602357022 |
Fax: | 03602357016 |
E-Mail: | post@gemeinde-anrode.de |
Anschrift: | Hanfsack 3, 99986 Vogtei |
Telefon: | 03601751015 |
Fax: | 03601751019 |
E-Mail: | info@gemeinde-vogtei.de |
Anschrift: | Holzthalebener Str. 38, 99996 Menteroda |
Telefon: | 0360298150 |
Fax: | 03602981518 |
E-Mail: | ordnungsamt@menteroda.de |
Anschrift: | Marktstr. 48, 99991 Unstrut-Hainich OT Großengottern |
Telefon: | 03602294215 |
Fax: | 03602294231 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Mühlhausen/Thüringen besitzt einerseits als Kreisstadt des Unstrut-Hainich-Kreises, andererseits für die Mühlhausener Kirmes große überregionale Bekanntheit. Der Ort zählte im Mittelalter zu den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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