Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 03695617501 |
Fax: | 03695617599 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 22, 99817 Eisenach |
Telefon: | 03691670800 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen |
Telefon: | 036934858386 |
Fax: | 036934858436 |
E-Mail: | info@lk-sm.de |
Anschrift: | Mauerstr. 20, 99867 Gotha |
Telefon: | 03621214801 |
Fax: | 03621214909 |
E-Mail: | Sozial@kreis-gth.de |
Anschrift: | Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl |
Telefon: | 03681740 |
Fax: | 03681742642 |
E-Mail: | poststelle@stadtsuhl.de |
Anschrift: | Thamsbrücker Straße 20, 99974 Mühlhausen |
Telefon: | 03601800 |
Fax: | 03601801081 |
E-Mail: | poststelle@uh-kreis.de |
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Anno 933 hatte Schweina seine urkundliche Ersterwähnung. Der Ort im Wartburgkreis liegt am Rand des Thüringer Waldes. Große Bekanntheit besitzt Schweina durch das Schloss Glücksbrunn.
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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