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Fahrschule in Denzlingen im Branchenbuch


fahrschule for you im Branchenbuch Denzlingen

Hauptstraße 159, 79211 Denzlingen


07666 9379414


Der Gewerbeeintrag fahrschule for you in Denzlingen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

fahrschule for you

Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an.

Wir sind eine junge Fahrschule, welche allen Fahrschüler*innen eine qualifizierte Ausbildung zu Gute kommen lässt. Unser Ziel ist es, dass Ihr die theoretische und auch die praktische Prüfung auf Anhieb besteht. Bei uns wird auf jeden Fahrschüler*in eingegangen, wir richten unsere Ausbildung an den individuellen Stärken des jeweiligen Schülers aus.
Wir bieten ansprechende und klimatisierte Schulungsräume, eine entspannte Athmosphäre, in der Anregungen, Fragen und Kritik jederzeit willkommen sind. Bei der Ausbildung richten wir uns nach den neusten Standards, welche auf dem Markt sind. Dies beginnt mit dem interaktiven Lernen mit modernsten Medien im Theorieunterricht und auch über die Auswahl der Lehrmittel für Zuhause.

Anschrift

StraßeHauptstraße 159
PLZ, Ort79211 Denzlingen
Koordinaten48.0676,7.88249
KFZ-Navigation48.0674,7.88242

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag14:00 - 17:00
Dienstag09:00 - 12:00, 14:00 - 17:00
Mittwoch09:00 - 12:00, 14:00 - 17:00
Donnerstag09:00 - 12:00, 14:00 - 17:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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