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Lohnsteuerhilfe Rechberghausen (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hohentwielstr. 169, 70199 Stuttgart
Telefon:071191264689
E-Mail:renate.blass@vlh.de
Anschrift:Beethovenstr. 54, 89518 Heidenheim
Telefon:073217302912
E-Mail:wolfgang.schuck@vlh.de
Anschrift:Reichenaustr. 19, 72525 Münsingen
Telefon:07381931420
Fax:07381931421
E-Mail:ernst.krehl@vlh.de
Anschrift:Eberhardstr. 27, 71634 Ludwigsburg
Telefon:071419747502
Fax:071419747503
E-Mail:rolf.mattheis@vlh.de
Anschrift:Beethovenstr. 49, 71711 Steinheim
Telefon:070452602
Fax:070452829
E-Mail:udo.guertler@vlh.de
Anschrift:Im Efeu 26, 72766 Reutlingen
Telefon:07121958483
E-Mail:dietmar.denzel@vlh.de
Anschrift:Burgtalstr. 10, 72800 Eningen
Telefon:071211477316
E-Mail:stefan.rossmann@vlh.de
Anschrift:Burgmehlstr. 39, 74423 Obersontheim
Telefon:07973912560
Fax:079739129921
E-Mail:martina.sept@vlh.de
Anschrift:Pestalozzistr. 170, 72762 Reutlingen
Telefon:071212419094
E-Mail:alexander.seeringer@vlh.de
Anschrift:Marktplatz 17, 73479 Ellwangen
Telefon:079619698430
Fax:079619698431
E-Mail:thomas.sept@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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