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Fahrschule in Rottenburg am Neckar im Branchenbuch


Fahrschule Karin Kappler im Branchenbuch Rottenburg

Schuhstr. 5, 72108 Rottenburg


07472 26608


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Karin Kappler in Rottenburg am Neckar ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Karin Kappler

Herzlich Willkommen bei der Fahrschule Karin Kappler!
Wir bieten Ihnen immer die neuesten Ausbildungsfahrzeuge der Kl.B, Vorbereitung für die Theorieprüfung mit Lerngerät Theo, Automatikfahrzeug für Klasse B vorhanden und Motorrad für kleinere Fahrschüler vorhanden.
Bei Fragen oder einen Termin rufen Sie uns an.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Ihr Team von der Fahrschule Karin Kappler

Anschrift

StraßeSchuhstr. 5
PLZ, Ort72108 Rottenburg
Koordinaten48.476,8.93838
KFZ-Navigation48.476,8.93838

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag18:30 - 19:00
Mittwochgeschlossen
Donnerstag18:30 - 19:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterAnhängerschulung, ASF-Nachschulung anbieten, ASP-Punkteabbau, Bootsschulen, Fahrlehrer, Ferienfahrschulen, Gabelstaplerausbildung, LKW-Fahrschulen, Pkw-Fahrschulen, Taxifahrerausbildungen
DienstleistungenFührerschein, MOFA Prüfbescheinigung, PKW-Führerschein, PKW mit Anhänger, Zweirad-Führerschein

Bildergalerie

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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